Häufig gestellte Fragen

Mach Dich schlau!

Wir versu­chen hier die wichtigsten Fragen zu klären und ergänzen die Seite fortlau­fend.

Die Start­un­ter­lagen können am Freitag und Samstag im Start- und Zielbe­reich am Camping­platz in Kipfen­berg abgeholt werden.

Wir empfehlen jedoch die Abholung am Freitag, um mögliche Warte­zeiten am Samstag­morgen zu vermeiden. Bitte bring Deinen Perso­nal­aus­weis sowie die Bestell­be­stä­ti­gung zur Start­un­ter­la­gen­aus­gabe mit.

Starter unter 18 Jahren benötigen zusätz­lich das ausge­füllte und unter­schrie­bene Formular vom Erzie­hungs­be­rech­tigten. Dieses Formular liegt bei der Start­un­ter­la­gen­aus­gabe aus.



Genaue Zeiten der Start­un­ter­la­gen­aus­gabe – siehe bitte im Zeitplan.

Kommt noch ein Firmen- oder Vereins­kol­lege in Eurem Team dazu, ggf. hat sich seine Telefon­nummer geändert? Du bist leider krank, das kann natür­lich mal passieren und wir helfen Dir gern, schnell und unbüro­kra­tisch. Schreib uns bitte eine Mail oder nutze unser Kontakt­for­mular. Bitte nenne uns auch Deine Telefon­nummer, um Deinen Änderungs­wunsch möglichst zügig bearbeiten zu können. Wir melden uns bei Dir!

Bitte beachte jedoch, dass wir aufgrund des hohen Aufwands Dir nur – EINE — Änderung kostenlos anbieten können.

Start und Ziel – Frühstück — Start­un­ter­la­gen­aus­gabe – Duschen/ Toiletten – Expo — Catering – Lager­feuer – Festzelt – Bike Wash Station

Campingstr. 1 — 85110 Kipfen­berg

Im Briefing bekommst Du die letzten aktuellen Infos zu den Strecken, u. a. zu kriti­schen Stellen, kurzfris­tigen Änderungen, z.B. durch Baustellen, Umlei­tungen, und zur Verpfle­gung.

Wir feiern die große Eröff­nung und “Der große Count­down!” wird bei entspannter Atmosphäre gestartet, direkt an der Altmühl, und unter der Burg. Hier beginnt Dein Gravel­bi­ke­aben­teuer im Altmühltal.

Die 2. Altmühltal Gravel­bike Days am 19., 20.09.25 in Kipfen­berg

Es ist eine reine Breiten­sport­ver­an­stal­tung, und kein Rennen, d.h. ohne Zeitnahme auf allen drei Strecken. „Erlaubt“ sind Gravel­bikes, mit und ohne Antrieb.

Gefahren wird im Self-Guided Format, d.h. ihr könnt euch ab Do., 18.09. eure entspre­chende Strecke von der Veran­stal­ter­seite runter­laden.

Startet in kleinen Gruppen, helft euch bei Pannen …verbringt zusammen eure Pause an den Verpfle­gungs­sta­tionen.

Wir helfen euch unter­wegs an kriti­schen Stellen mit einigen Schil­dern, ab und zu mit Richtungs­pfeilen, und an wichtigen Punkten stehen auch Strecken­posten. Es gilt immer die StVO.

Verpfle­gung – lasst euch überra­schen, mit tollen Stationen, und viel Abwechs­lung am Radler­menü.

Hier können euch eure Partner, Betreuer oder Fans live erleben, anfeuern, kurz einige Worte wechseln, und hoffent­lich noch ein gutes Bild schießen …

Wir erarbeiten die Strecken mit hoffent­lich tollen Verpfle­gungs­sta­tionen.

Das Tragen der Start­nummer ist Pflicht.

Im Ziel erhältst du gegen Abgabe Deiner Start­nummer dein Finisher-Geschenk. Deine Start­nummer enthält u.a. div. Gutscheine, die Notfallnr. uvm..

Wir verraten hier nicht alle Ehrungen — u. a. mit diversen Team- und Einze­l­eh­rungen. Wir wollen das einzig­ar­tige Event im Altmühltal mit stimmungs­vollen Ehrungen mit der gesamten Altmühltal Radsport-Commu­­nity abschließen und freuen uns, wenn Du Sports­geist zeigst und in jedem Fall an den Ehrungen teilnimmst. Bei Abwesen­heit können die Ehren­preise nicht nachge­sendet werden! Wir freuen uns aber umso mehr, ihn Dir persön­lich bei den Ehrungen übergeben zu dürfen.

Zeitpunkte der Ehrungen und Verlo­sungen – siehe bitte im Zeitplan.
Es finden u.a. folgende Ehrungen statt.

• Die größte Gruppe – Firma und Verein.
• Die Gruppe (einheit­li­cher Teamname) mit den meisten Kilome­tern.
• Opa, Vater & Sohn
• Oma, Mutter & Tochter
• …

Einwil­li­gungs­er­klä­rung zur Verbrei­tung von Bildnissen/Nutzungsrechte: Der Teilnehmer erlaubt ausdrück­lich, dass im Rahmen seiner Teilnahme an unserem Radsport Event Fotos und Filmauf­nahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusam­men­hang mit der Teilnahme an der Veran­stal­tung gemachten Fotos, Filmauf­nahmen, Videos o. Ä. sowie Inter­views im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veran­stalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotome­cha­ni­schen Verviel­fäl­ti­gungs­stü­cken und Video­kas­setten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbe­zwe­cken ohne Vergü­tungs­an­sprüche und ohne zeitliche und räumliche Begren­zung genutzt werden.

Deine Buchung wurde Dir nach erfolg­rei­cher Anmel­dung per E Mail bestä­tigt. Wir bitten Dich zuerst in allen E Mail-Ordnern (inklu­sive Deinem Spam-Ordner) nach Deiner Bestell­be­stä­ti­gung zu suchen. Warst Du dabei nicht erfolg­reich, sende bitte eine E Mail mit Deinem vollstän­digen Namen, Deinem Geburts­datum und der Email-Adresse, die du bei der Anmel­dung angegeben hast.

Du suchst eine Unter­kunft oder Stell­platz am Camping­platz Kipfen­berg?

Tel 08465 905167
E‑Mail kipfenberg@azur-camping.de

Mit deinem Gravel­bike, gerne auch mit Antrieb.

Packliste, Tipps für die Gravel­bi­ke­helden, und für die geliebte Maschine, dein Arbeits­gerät

Neben der Sitzcreme und der Faszi­en­rolle sollte sich auch die richtige Funkti­ons­klei­dung in Deiner Reise­ta­sche befinden. Wir haben die wichtigsten Kleidungs­stücke für Dich zusam­men­ge­fasst:

• Armlinge
• Windjacke oder ‑weste
• Handschuhe

Für eine Schlecht­wetter Prognose:
• Regen­jacke
• (Neopren)-Handschuhe
• Überschuhe/ Zehen­kappen
• Beinlinge oder Knielinge

Und unabhängig vom Wetter:
• 2 x Gel
• 2 x Riegel
• Salzta­bletten
• Taschen­tü­cher

Und an Deinem Renner:
• Reifen­heber
• Dicht­milch
• Pumpe
• Ersatz­schlauch
• Ketten­glied
• Beläge
• Multi­tool
• ggf. aufge­la­dene Akkus am Radl für eine elektro­ni­sche Schal­tung
• ggf. Ladege­räte
• Radlnavi

Ob Freak oder nicht, die Schuh­platten kontrol­lieren, mit oder ohne Drehmo­ment im Ellen­bogen. Cleats bitte checken. Wir empfehlen mindes­tens 35er Mäntel. Bitte die Brems­be­läge überprüfen.

Du hast Inter­esse an einem profes­sio­nellen Teamoutfit in eurem Design von Ruhepuls40?

Bitte schreibe eine Email an: thomas@ruhepuls40.de Wir kontak­tieren Dich inner­halb von 2–5 Werktagen, um Euer indivi­du­elles Outfit mit Dir abzustimmen.

Das Tragen eines Helms ist für alle Teilnehmer obliga­to­risch.

1. Die Straßen­ver­kehrs­ord­nung ist ausnahmslos einzu­halten. Bei Nicht­be­ach­tung folgt ein Ausschluss aus der Veran­stal­tung sowie entspre­chende behörd­liche Maßnahmen.

2. Es ist Deine Pflicht, im Falle eines Unfalls Erste Hilfe zu leisten. Unter­las­sene Hilfe­leis­tung ist nach dem Straf­ge­setz­buch eine Straftat.

3. Unüber­sicht­liche Strecken­teile sind vorsichtig zu befahren.

4. Bei Abfahrten nicht nur beschleu­nigen, sondern brems­be­reit bleiben.

5. Defekte an übersicht­li­chen Stellen außer­halb der Strecke beheben.

6. Bei schlechtem Wetter hat sich jeder Teilnehmer entspre­chend auszu­rüsten.

7. Zeichen­sprache ohne Geschrei unter Radsport­lern erleich­tert das Fahren in der Gruppe.

8. Den Anwei­sungen des Veran­stal­tungs­teams und der Sicher­heits­or­gane ist ausnahmslos Folge zu leisten

9. Private Begleit­fahr­zeuge behin­dern den reibungs­freien Ablauf des Radma­ra­thons und sind daher verboten.

10. Die Teilnehmer werden ersucht, auf der Strecke keine Abfälle wegzu­werfen.

11. Soweit möglich, bitte Radwege benutzen. Die Missach­tung dieser Regeln führt zur Disqua­li­fi­ka­tion.

Während des gesamten Radsport-Events gilt die Straßen­ver­kehrs­ord­nung, welche Du unbedingt einhalten musst. Es gibt keinerlei Ausnah­me­re­ge­lungen, das heißt die üblichen Straßen­ver­kehrs­re­geln gelten. Zu beachten sind insbe­son­dere das absolute Links­fahr­verbot, das Einhalten der Verkehrs­re­geln, der Ampel­re­ge­lungen sowie der Anwei­sungen des Straßen- & Strecken­per­so­nals. Beach­test Du die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ord­nung nicht, wirst Du leider disqua­li­fi­ziert und von unseren zukünf­tigen Radsport-Events ausge­schlossen. Jede Zuwider­hand­lung wird außerdem von den Sicher­heits­be­hörden geahndet.

Es handelt sich um eine radtou­ris­ti­sche Veran­stal­tung. Es gibt daher keine Straßen­sperren und während Deiner gesamten Tour ist mit Gegen­ver­kehr zu rechnen.

Wir lieben, achten und schätzen die Natur, und nehmen Rücksicht auf Wanderer und Tiere. Wir nehmen unseren Müll mit ins Ziel und werden diesen nicht in die Natur. Wir vermeiden das Aufreißen vom Boden durch tiefe Brems­spuren.

Bitte nimm ein Fahrrad-Erste-Hilfe-Set mit.

Der Organi­sator übernimmt keine Haftung für Unfälle und Schäden. Mit Deiner Anmel­dung akzep­tierst Du die Teilnah­me­be­din­gungen.

Helmpflicht & Ausrüs­tung: Es besteht absolute Helmpflicht. Dein Fahrrad muss den recht­li­chen Sicher­heits­be­stim­mungen entspre­chend für den Straßen­ver­kehr ausge­stattet sein.

Es gibt keinen Massen­start und keine festen Start­zeiten. Für jede Strecke gibt es Zeiträume für die Starter:innen.

Wir Veran­stalter kontrol­lieren am Start wer wann auf welche Strecke geht. Wir wollen große Blöcke bzw. Radler­gruppen bewusst vermeiden. Uns ist dennoch bewusst, dass Firmen­teams und Vereine gerne zusammen fahren und versu­chen Euch das zu ermög­li­chen!

Das Start­paket beinhaltet insbe­son­dere:

• Deine persön­liche Start­nummer
• Notfall­nummer
• Zielver­sor­gung
• Essens­gut­schein
• GPS Track aller Routen als Download auf unser Website (verfügbar ab Do., 18.09.2025)
• Prakti­sches Finis­her­ge­schenk i.W.v. 29 €
• Verpfle­gungs­sta­tionen mit Auswahl und Abwechs­lung am Radler­buffet auf den Strecken
• Bildermix mit allen Highlights
• Gutschein Bikefit­ting inkl. Video­ana­lyse + Sattel­druck­mes­sung
• Frühstück gegen Gebühr von 7:00 – 9:30 Uhr
• Kosten­loser Eintritt auf der Expo
• Briefing, offizi­elle Strecken­prä­sen­ta­tion
• Prakti­sche Beigaben diverser Ausrüster bzw. Sponsoren
• Große Verlo­sung unter allen Teilneh­mern (Abgabe der Start­nummer für die Verlo­sung) – mit sehr hochwer­tigen Preisen unserer Partner
• Duschen und Toiletten vor Ort
• Stell­plätze für Camper und/ oder Zelt – AZUR Camping Altmühltal Kipfen­berg – zu Sonder­preisen für alle Teilnehmer:innen bei den Altmühltal Gravel­bike Days
• Gesund­heit­liche Versor­gung durch das BRK
• Parkmög­lich­keit am Startort
• Hinweis­schilder an kriti­schen Stellen
• Bike Wash Station im Ziel
• Notfall­werk­zeug an den Verpfle­gungs­sta­tionen

„Alter Hase“: 08:00 — 09:00 Uhr
Panora­ma­tour: 09:15 — 10:15 Uhr
Schnup­per­tour: 10:30 — 11:30 Uhr

Start und Ziel: Campingstr. 1, 85110 Kipfen­berg

Zielschluss­zeit: 17 Uhr

Bitte überweise die entspre­chende Start­ge­bühr auf folgendes Konto:

Raiff­ei­sen­bank Bayern Mitte e.G.
DE 49721608180107160518
— Altmühltal Gravel­bike Days 25

Mit dem Geldein­gang und deinen vollstän­digen Anmel­de­daten bekommst du deine Teilnah­me­be­stä­ti­gung via Mail von uns, bitte bring diese zur Start­un­ter­la­gen­aus­gabe mit.

Auf der Strecke gibt es mehrere Verpfle­gungs­sta­tionen, an denen Du neue Kräfte tanken kannst.

Freunde, Fans, Zuschauer — die Verpfle­gungs­sta­tionen sind der ideale Ort für die persön­liche Begeg­nung mit Deinem Radler­held.

Im Ziel wartet nicht nur Deine Familie bzw. Dein Fanclub auf Dich, sondern ebenfalls ein kleines Menü, dass Du zusammen mit Deinen Teamkol­legen genießen kannst. Auf jeden Fall gibt es hier keine Gels mehr, eher ein kühles Bier zum Menü und noch vieles mehr. Dann heißt es: Schme­cken lassen, feiern, erholen!

Verpfle­gungs­sta­tionen:
Wir erarbeiten Schritt für Schritt die drei Strecken mit den Verpfle­gungs­sta­tionen.

Teilnah­me­be­rech­tigt ist jeder Radsport­be­geis­terte nach Vollendung des 18. Lebens­jahres. Jüngere Teilnehmer:innen ab 12 Jahren benötigen die schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung eines Erzie­hungs­be­rech­tigten. Siehe – Teilnahme unter 18 Jahren.

Alle weiteren Infos und das Formular zur Beantra­gung der Teilnahme erhältst du unter info@altmuehltal-graveldays.de.

Die jüngeren Starter ab 12 Jahren dürfen „nur“ in Beglei­tung eines Erzie­hungs­be­rech­tigten an folgenden Gravel­bikestre­cken teilnehmen:
12 – 14 Jahre – Schnup­per­tour
15 – 16 Jahre – Panora­ma­tour
Ab 17 Jahre – „Alter Hase“

Jeder Teilnehmer:in tritt in Eigen­ver­ant­wor­tung an den Start. Für Deine Teilnahme musst Du über einen ausrei­chenden Trainings- und Gesund­heits­zu­stand verfügen. Du fühlst Dich am Veran­stal­tungstag nicht ausrei­chend fit? Dann bist Du verpflichtet, NICHT an den Start zu gehen. Dabei liegt die Verant­wor­tung voll und ganz bei Dir. Wir appel­lieren an die Vernunft – better safe than sorry.

Du hast einen Start­platz bekommen? Das freut uns — herzli­chen Glück­wunsch!
Große Vorfreude auf Deinen Radsport­kurz­ur­laub im Altmühltal mit Deinen Freunden, Arbeits- oder Vereins­kol­legen und Deiner Familie.

Du erhältst Deine Bestell­be­stä­ti­gung via E Mail. Bitte kümmere Dich besser zu früh als zu spät um Deine Unter­kunft. Abgesehen davon reicht es, wenn Du regel­mäßig Deine E Mails checkst und uns am besten auch auf Insta­gram und Facebook folgst. Über alle weiteren wichtigen Termine und Schritte infor­mieren wir Dich.

Freitag, 19.09.2025

13:00 — 18:00 Uhr Kleine Expo, u.a. mit div. Testrä­dern
13:00 — 20:00 Uhr Essen & Trinken – löse deinen Gutschein ein
16:00 — 20:00 Uhr Start­un­ter­la­gen­aus­gabe
18:30 — 19:00 Uhr Briefing & Strecken­prä­sen­ta­tion mit wichtigen Infos
ab ca. 18:00 Uhr Lager­feuer & guter Sound

Samstag, 20.09.2025

06:30 — 11:00 Uhr Start­un­ter­la­gen­aus­gabe
07:00 — 09:30 Uhr Frühstücks­buffet (nicht im Start­geld enthalten)
12:00 — 18:30 Uhr Löse Deinen Essens­gut­schein ein
09:00 — 17:00 Uhr Kleine Expo, u.a. mit div. Testrä­dern
08:00 — 09:00 Uhr Start Altmühltal Gravel­bike Days “Alter Hase”
09:15 — 10:15 Uhr Start Altmühltal Gravel­bike Days Panora­ma­tour
10:30 — 11:30 Uhr Start Altmühltal Gravel­bike Days Schnup­per­tour
ab 11.45 Uhr Laufrad­rennen – 3–4 Jahre/ 5–6 Jahre
ab 13:30 Uhr Erster Zielein­lauf
13:00 — 17:30 Uhr Ausgabe der Finisher-Geschenke + Zielver­sor­gung
Ca. 15:00 Uhr Große Verlo­sung — Teil 1
Ca. 16:00 Uhr Große Verlo­sung — Teil 2
ab 17:30 Uhr Zielschluss
ab 18:30 Uhr Verab­schie­dung am Camping­platz
18:30 — 21:00 Uhr Lager­feuer & guter Sound

Teilnah­me­be­din­gungen

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days 2025 – am Freitag, 19. September und am Samstag, 20. September 2025

1. Geltungs­be­reich
Für alle Leistungen von Outdoor­sport Heller im Rahmen der Altmühltal Gravel­bike Days an Verbrau­cher gelten die Allge­meinen Geschäfts­be­dingen (AGB). Verbrau­cher ist jede natür­liche Person, die ein Rechts­ge­schäft zu einem Zwecke abschließt, der überwie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit zugerechnet werden kann.

2. Vertrags­partner
Der Kaufver­trag kommt zustande mit Outdoor­sport Heller Inhaber: Thomas Heller Markt­platz 5 85110 Kipfen­berg

3. Vertrags­schluss
3.1.
Die Darstel­lung der Produkte im Online­shop stellt kein recht­lich bindendes Angebot, sondern nur eine Auffor­de­rung zur Bestel­lung dar.
3.2. Durch Ankli­cken des Buttons „Kosten­pflichtig bestellen“ geben Sie eine verbind­liche Bestel­lung der auf der Bestell­seite aufge­lis­teten Waren ab. Ihr Kaufver­trag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestel­lung durch eine Auftrags­be­stä­ti­gung per E‑Mail unmit­telbar nach dem Erhalt Ihrer Bestel­lung annehmen.

4. Wider­rufs­recht
4.1.
Wider­rufs­recht für Merchan­­dise-Artikel
4.1.1 Wider­rufs­recht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beför­derer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider­rufs­recht auszu­üben, müssen Sie uns Outdoor­sport Heller Thomas Heller Markt­platz 5 85110 Kipfen­berg Tel.: 0172–9842159 Email: info@altmuehltal-radmarathon.de mittels einer eindeu­tigen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, infor­mieren. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mittei­lung über die Ausübung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.
4.1.2 Folgen des Wider­rufs
Wenn Sie diesen Vertrag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließ­lich der Liefer­kosten (mit Ausnahme der zusätz­li­chen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefe­rung als die von uns angebo­tene, günstigste Standard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spätes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zahlen, an dem die Mittei­lung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns einge­gangen ist. Für diese Rückzah­lung verwenden wir dasselbe Zahlungs­mittel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­tion einge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück­lich etwas anderes verein­bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzah­lung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzah­lung verwei­gern, bis wir die Waren wieder zurück­er­halten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spätes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unter­richten, an uns zurück­zu­senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewährt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmit­tel­baren Kosten der Rücksen­dung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertver­lust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertver­lust auf einen zur Prüfung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaften und Funkti­ons­weise der Waren nicht notwen­digen Umgang mit ihnen zurück­zu­führen ist.
4.1.3 Ablauf des Wider­rufs
Wenn Sie den Vertrag wider­rufen wollen, dann senden Sie bitte eine Mail an: info@altmuehltal-radmarathon.de. — An Outdoor­sport Heller, Markt­platz 5, D‑85110 Kipfen­berg, info@altmuehltal-radmarathon.de: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlos­senen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbrin­gung der folgenden Dienst­leis­tung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am(*) — Name des/ der Verbraucher(s) — Unter­schrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Abholung auf Papier) — Datum — (*) Unzutref­fendes strei­chen
4.2. Einschrän­kung des Wider­rufs­rechts für Teilnah­me­an­mel­dungen am Altmühltal Gravel­bike Days im Veran­stal­tungs­zeit­raum 19.09. – 20.09.25 Gemäß § 312g Abs. Nr. 9 BGB besteht kein Wider­rufs­recht bei Verträgen zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen im Zusam­men­hang mit Freizeit­be­tä­ti­gungen, wenn der Vertrag für die Erbrin­gung einen spezi­fi­schen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5. Preise
Die auf den Produkt­seiten genannten Preise enthalten die gesetz­liche Mehrwert­steuer und sonstige Preis­be­stand­teile.

6. Liefe­rung
Alle bestellten Produkte sind im Zielbe­reich des Altmühltal Gravel­bike Days am Fr., 19.09. und Sa., 20.09.25 gegen Abgabe der Start­nummer erhält­lich. Die Abholung vor Ort wird nur bei Bestel­lung bis 17.08.25 gewährt. Bestel­lungen nach diesem Datum werden nachträg­lich versendet. Abhängig von der Auftrags­lage können sich die Liefer­zeit­punkte um einige Wochen verzö­gern.

7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Überwei­­sung.

8. Eigen­tums­vor­be­halt
Bis zur vollstän­digen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9.Veranstaltungsdaten
9.1 Veran­stal­tungs­be­schrei­bung
Für die Teilnehmer an den Altmühltal Gravel­bike Days stehen drei verschie­dene Strecken zur Verfü­gung die jeweils in D‑85110 Kipfen­berg beginnen und in D‑85110 Kipfen­berg enden. Alle Teilnehmer sollten spätes­tens 17.30 Uhr in Kipfen­berg im Ziel sein.
9.2 Zeit, Ort und Typ der Veran­stal­tung Veran­stal­tungs­datum: 19., 20.09.2025 Start­zeit: Sa., 20.09.2025 – ab 8.00 Uhr. Start- und Zielort: D‑85110 Kipfen­berg, Camping­platz Azur. Beim Veran­stal­tungstyp handelt es sich um eine Radtou­ris­ti­sche Veran­stal­tung. Es finden keine Straßen­sper­rungen statt, alle Teilnehmer haben sich zwingend an die Straßen­ver­kehrs­ord­nung zu halten! Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verant­wor­tung. Mit der Anmel­dung wird bestä­tigt, dass die Risiken einer Rennrad­tour bekannt sind und man auf eigene Haftung fährt.
9.3 Veran­stalter
Veran­stalter der Altmühltal Gravel­bike Days 2025 ist die Firma Outdoor­sport Heller mit Sitz in D‑85110 Kipfen­berg, Markt­platz 5. 10. Teilnah­me­be­din­gungen und Verhal­tens­re­geln

10.1 Anmeldung/ Verpflich­tung zur vollstän­digen und richtigen Angabe von persön­li­chen Daten.
Die Anmel­dung für die Altmühltal Gravel­bike Days erfolgt online, sowie vor Ort an den Tagen 19. und 20.09.2025. Der Teilnehmer ist erst dann an der Teilnahme der Veran­stal­tung berech­tigt, wenn die Start­ge­bühr vollständig auf dem Konto des Veran­stal­ters gutge­schrieben ist oder die Barzah­lung vollständig geleistet wurde. Die Anmel­de­be­stä­ti­gung muss beim Abholen der Start­un­ter­lagen vorge­legt werden. Die Start­un­ter­lagen müssen vom Teilnehmer selbst abgeholt werden. Anmel­dungen per Telefax oder sonstige Anmel­dungen per Email werden nicht angenommen, sofern der Veran­stalter nicht schrift­lich einer derar­tigen Anmel­dung zugestimmt hat.
Der Start­platz für die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days ist perso­nen­ge­bunden, eine Weiter­gabe an Dritte ist sohin ausge­schlossen. Eine Teilnahme ist ausschließ­lich unter Verwen­dung der zugeteilten Start­nummer möglich. Eine Weiter­gabe der Start­nummer bzw. die Teilnahme unter einer fremden Start­nummer ist ausdrück­lich verboten und führt zum Ausschluss von der Teilnahme an der Veran­stal­tung. Erfolgt eine kommer­zi­elle Weiter­gabe des Start­platzes, etwa im Rahmen einer Feilbie­tung via Internet, wird sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days auf Lebens­zeit unter­sagt. Im Zuge der Anmel­dung hat der Teilnehmer/ die Teilneh­merin auch anzugeben, für welche Strecke er/ sie sich anmeldet. Änderungen der Strecken­wahl sind grund­sätz­lich zulässig, sofern diese im vom Veran­stalter auf der Webseite bekannt gegebenen Zeitraum erfolgt. Generell behält sich der Veran­stalter das Recht vor, Anmel­dungen zu akzep­tieren oder abzulehnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbe­halten, dass dem Veran­stalter ein gerin­gerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Teilnehmer wird darauf hinge­wiesen, dass gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Wider­rufs­recht nicht besteht, da es sich um einen Vertrag mit Dienst­leis­tungen im Zusam­men­hang mit Freizeit­be­stä­ti­gungen handelt und diese Freizeit­ver­an­stal­tung an zwei bestimmten Tagen, nämlich dem 19.9.25 und 20.9.25 statt­findet. Anmel­dungen von Personen, die einem natio­nalen oder inter­na­tio­nalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, werden nicht akzep­tiert.
10.2 Alters­be­schrän­kungen
Start­be­rech­tigt ist jede Person, die am Veran­stal­tungstag mindes­tens 18 Jahre oder älter ist. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer/ jeder Teilneh­merin einen Alters- und amtli­chen Identi­täts­nach­weis zu verlangen. Personen, welche zwar noch nicht das 18. Lebens­jahr vollendet haben, aber am Veran­stal­tungstag bereits 12 Jahre alt sind, dürfen an der Radver­an­stal­tung (siehe Strecken, Start­erlaubnis ab … Jahre) teilnehmen, wenn ihrer Anmel­dung eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten beigelegt wird. Personen ab 12 Jahren und unter 15 Jahren dürfen nur an der Schnup­per­tour teilnehmen, wenn ihrer Anmel­dung eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten beigelegt wird. Diese muss vor Ort beim Abholen der Start­un­ter­lagen vom Erzie­hungs­be­rech­tigten unter­schrieben werden. Der Erzie­hungs­be­rech­tigte muss sein Kind während der ganzen Tour begleiten. Personen, welche am Veran­stal­tungstag bereits 15 Jahre alt sind und unter 17 Jahren, dürfen an der Panora­ma­tour teilnehmen, wenn ihrer Anmel­dung eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten beigelegt wird. Diese muss vor Ort beim Abholen der Start­un­ter­lagen vom Erzie­hungs­be­rech­tigten unter­schrieben werden. Erzie­hungs­be­rech­tigte müssen zusätz­lich zur Einver­ständ­nis­er­klä­rung ihre angemel­deten Kinder während der gesamten Veran­stal­tung begleiten. Ab 17 Jahre ist der Start beim „Alter Hase“ – Langstrecke – erlaubt. Beabsich­tigt eine Person, die am Veran­stal­tungstag ihr 65. Lebens­jahr bereits vollendet hat, an den Altmühltal Gravel­bike Days teilzu­nehmen, muss sie ein aktuelles ärztli­ches Attest vorlegen, mit welchem bestä­tigt wird, dass die Person die physi­schen Voraus­set­zungen für die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days mitbringt. Zudem wird seitens eines solchen Teilneh­mers bestä­tigt, dass seit Ausstel­lung des Attestes keine Änderungen im Gesund­heits­zu­stand des Teilneh­mers einge­treten sind. Gibt ein Teilnehmer vorsätz­lich oder auch nur fahrlässig falsche Daten hinsicht­lich seines Alters, seines Geschlechts oder seines Gesund­heits­zu­standes an, wird der Teilnehmer – unabhängig davon, ob damit eine ansonsten nicht mögliche Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days bezweckt werden soll – automa­tisch von der Veran­stal­tung ausge­schlossen. Eine Rückerstat­tung des Start­geldes erfolgt in diesem Fall nicht.
10.3 Dopingbeschränkungen/ Verbot von Alkohol und Drogen
Den Teilneh­mern ist es unter­sagt, im Zuge der Veran­stal­tung jegliche Substanzen zur Leistungs­stei­ge­rung zu verwenden. Insbe­son­dere ist die Verwen­dung von Substanzen und Verfahren, die aufgrund der natio­nalen Vorschriften oder den Richt­li­nien des Weltleicht­ath­le­tik­ver­bandes, der WADA, NADA oder der UCI verboten sind, unzulässig. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, die Einhal­tung der Doping­re­geln sicher­zu­stellen und bei festge­stellten Verstößen Teilnehmer von der Radver­an­stal­tung auszu­schließen. Die Teilnehmer erklären sich in diesem Zusam­men­hang mit der Anmel­dung zur Veran­stal­tung zur Durch­füh­rung der notwen­digen Nachweis­ver­fahren inkl. den damit verbun­denen Eingriffen in die körper­liche Integrität bereit; sofern ein derar­tiges Nachweis­ver­fahren von einem Teilnehmer verwei­gert wird, gilt der Teilnehmer automa­tisch als von der Veran­stal­tung ausge­schlossen und wird disqua­li­fi­ziert. Als Substanzen zur Leistungs­stei­ge­rung zählen ausdrück­lich auch Alkohol und Drogen gemäß SMG. 10.4 Anfor­de­rungen an die Teilnehmer in physi­scher Hinsicht Es dürfen ausschließ­lich Personen an den Altmühltal Gravel­bike Days teilnehmen, welche über ein angemes­senes Trainings­ni­veau und eine ausrei­chende physi­sche Fitness zur Bewäl­ti­gung der Altmühltal Gravel­bike Days verfügen, egal auf welcher Strecke. Mit der Anmel­dung des Teilneh­mers zur vorlie­genden Veran­stal­tung bestä­tigt dieser, diese Anfor­de­rungen zu erfüllen und keinerlei Kenntnis von gesund­heit­li­chen Risiken seiner Person zu haben, welche die Eignung zur Teilnahme an der vorlie­genden Veran­stal­tung beein­träch­tigen könnten. Die betrauten medizi­ni­schen Dienste sowie der Personal des Veran­stal­ters (z.B. an Verpfle­gungs­sta­tionen, Strecken­posten, Besen­wagen) sind befugt, den Teilnehmer während der Veran­stal­tung von einer weiteren Teilnahme auszu­schließen, wenn eine weitere Teilnahme von diesen als gesund­heits­ge­fähr­dend einge­schätzt wird. Abgesehen von der punktu­ellen medizi­ni­schen Versor­gung an den Verpfle­gungs­sta­tionen gewähr­leistet der Veran­stalter keine medizi­ni­sche Betreuung der Teilnehmer. Unabhängig vom Alter des Teilneh­mers wird seitens des Veran­stal­ters eine medizi­ni­sche Unter­su­chung zur Sicher­stel­lung der Eignung zur Teilnahme an der vorlie­genden Veran­stal­tung vor Veran­stal­tungs­be­ginn jeden­falls empfohlen. 10.5 Anfor­de­rung an die Teilnehmer in techni­scher Hinsicht Es dürfen ausschließ­lich Personen an den Altmühltal Gravel­bike Days teilnehmen, deren Fahrrad den Bestim­mungen der Straßen­ver­kehrs­ord­nung entspricht. Zudem ist es den Teilneh­mern unter­sagt, techni­sche Hilfs­mittel zur Leistungs­stei­ge­rung – in welcher Form immer – zum Einsatz zu bringen. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei festge­stellten Verstößen von der Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days auszu­schließen. Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, über die gesamten Strecken hinweg einen Sturz­helm zu tragen. Den Teilneh­mern wird ausdrück­lich empfohlen, einen Reser­ve­schlauch mitzu­führen. 10.6 Sonstige Hinweise in medizi­ni­schen und techni­schen Belangen Eine flächen­decke medizi­ni­sche Versor­gung wird seitens des Veran­stal­ters nicht gewähr­leistet (Punkt 2.4). Bei Auftreten von gesund­heit­li­chen Problemen hat der Teilnehmer sofort die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days abzubre­chen und schnellst­mög­lich Hilfe zu suchen, etwa dadurch, dass Insassen passie­render Fahrzeuge durch Zeichen um Hilfe gebeten werden. Es erfolgt an keinem Punkt der Strecke eine statio­näre medizi­ni­sche Versor­gung durch den Veran­stalter. 10.7 Übertra­gung des Start­platzes auf Dritte Eine Übertra­gung des Start­platzes auf eine andere Person oder ein Folge­jahr ist nicht möglich. 10.8 Weisungsbefugnis/ Strecken­posten Den Anord­nungen von Exeku­tiv­or­ganen, Funktio­nären sowie freiwil­ligen Helfern und Strecken­posten des Veran­stal­ters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen derar­tige Verpflich­tungen werden Teilnehmer disqua­li­fi­ziert und von den Altmühltal Gravel­bike Days ausge­schlossen. Bei beobach­teten Verstößen gegen die StVO werden die persön­li­chen Daten der Teilnehmer aus Sicher­heits­gründen zudem an die zustän­digen Behörden weiter­ge­leitet. Bei den vom Veran­stalter an bestimmten Stellen postierten Strecken­posten handelt es sich um keine Verkehrs­posten iSd § 37 StVO. Die von diesen gegebenen Armzei­chen entfalten keinerlei recht­li­cher Bedeu­tung, entbinden sohin auch weder von den Bestim­mungen der StVO noch von der Verpflich­tung der Teilnehmer, sich von der gefah­ren­losen Befahr­bar­keit der Strecke selbst zu überzeugen. 10.9 Sonstige Verhal­tens­re­geln Die Teilnehmer verpflichten sich, einen respekt­vollen Umgang unter­ein­ander und gegen­über dem Personal des Veran­stal­ters zu pflegen und sorgfältig mit den Einrich­tungen und Anlagen des Veran­stal­ters umzugehen. Die Teilnehmer verpflichten sich weiterhin, jegliche Notdurft nur inner­halb der ausge­wie­senen Bereiche zu verrichten. Müll darf ausschließ­lich an den Verpfle­gungs­sta­tionen sowie ausge­wie­senen Berei­chen entsorgt werden. 10.10 Ausschluss während der Veran­stal­tung Verstößt ein Teilnehmer während der Veran­stal­tung gegen die Teilnah­me­be­din­gungen oder die jewei­ligen straßen­recht­li­chen Normen, wird diesem vom Veran­stalter die Weiter­fahrt unter­sagt. Ausdrück­lich wird darauf hinge­wiesen, dass die Veran­stal­tung unter Zuhil­fe­nahme von Sicher­heits­be­amten durch­ge­führt wird, welche über die Befugnis verfügen, Teilnehmer jeder­zeit aufgrund von beobach­teten Verstößen gegen die Teilnah­me­be­din­gungen oder die straßen­ver­kehrs­recht­li­chen Bestim­mungen – etwa bei Fahren auf der linken Fahrbahn­spur oder die Missach­tung von Vorrang- oder Ampel­re­ge­lungen – von der Veran­stal­tung auszu­schließen. 10.11 Werbung Jegliche aktive und passive Werbung durch die Teilnehmer ist ohne schrift­liche Zustim­mung des Veran­stal­ters verboten. Insbe­son­dere gilt dies für die Errich­tung von Werbe­ständen und Ähnli­chem entlang der Strecke. Ebenfalls unter­sagt sind Manipu­la­tion der durch den Veran­stalter vorge­se­henen Werbe­maß­nahmen (z.B. Logoauf­drücke auf Start­num­mern, Werbe­banner etc.). 10.12 Änderungen der Teilnah­me­be­din­gungen Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, die Teilnah­me­be­din­gungen und das vorlie­gende Regel­werk bei Gelegen­heit zu ändern. Derar­tige Änderungen werden auf www.altmuehltal-graveldays.de verfügbar sein. 10.13 Fotoauf­nahmen Der Teilnehmer erlaubt ausdrück­lich, dass im Rahmen seiner Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days Fotos und Filmauf­nahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusam­men­hang mit der Teilnahme an der Veran­stal­tung gemachten Fotos, Filmauf­nahmen, Videos o.ä. sowie Inter­views im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veran­stalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotome­cha­ni­schen Verviel­fäl­ti­gungs­stü­cken und Video­kas­setten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbe­zwe­cken ohne Vergü­tungs­an­sprüche und ohne zeitliche und räumliche Begren­zung genutzt werden.
10.14 Öffent­liche Teilneh­mer­listen – werden aus Daten­schutz­gründen nicht veröf­fent­licht.

11. Haftung
11.1
Anwend­bares Recht
Auf den zwischen dem Teilnehmer an den Altmühltal Gravel­bike Days und dem Veran­stalter geschlos­senen Vertrag sowie für sämtliche damit in Verbin­dung stehende Rechte und Pflichten ist ausschließ­lich deutsches Recht unter Ausschluss sämtli­cher Verweis­normen anwendbar. Als Gerichts­stand für allfäl­lige Rechts­strei­tig­keiten aus dem Veran­stal­ter­ver­trag wird das sachlich und örtlich zustän­dige Gericht für D‑85110 Kipfen­berg verein­bart.
11.2 Teilnahme auf eigene Gefahr/ Haftungs­aus­schluss
Der Veran­stalter ist von der Haftung jegli­cher Schäden ausge­schlossen. Die Teilnehmer an den Altmühltal Gravel­bike Days nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei der Veran­stal­tung um eine radtou­ris­ti­sche Veran­stal­tung auf einer nicht­ge­sperrten Strecke handelt, sodass insbe­son­dere jeder­zeit Kolli­sionen mit Kraft­fahr­zeugen, anderen Teilneh­mern und Zuschauern oder Personen des Veran­stal­ters möglich sind. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass mangels Absper­rungen zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort entlang der Strecke frei laufende Hunde, Hühner oder Wildtiere die Straße queren können, die sich der Kontrolle durch den Veran­stalter entziehen. Solltest Du bei Deiner Teilnahme an der radtou­ris­ti­schen Veran­stal­tung auf irgend­eine Art zu Schaden kommen, gibt es keinen Anspruch auf Entschä­di­gung durch den Veran­stalter, die Anrai­ner­ge­meinden, die Besitzer von Privat­wagen oder andere Vertreter. Du bist selbst über eine Haftpflicht versi­chert. Die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veran­stalter übernimmt vor, während oder nach der Veran­stal­tung keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Sach- und Perso­nen­schäden, auch nicht von solchen, die an Dritten oder durch Dritte verur­sacht werden, sofern dem Veran­stalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit anzulasten ist. Eine Haftung des Veran­stal­ters für Sachschäden sowie persön­liche Wertge­gen­stände und Wettkampf­aus­rüs­tung wird gänzlich ausge­schlossen.
11.3 Infor­ma­ti­ons­pflicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, an der vom Veran­stalter durch­ge­führten Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung teilzu­nehmen. Ort und Zeit dieser Veran­stal­tung werden zeitnah auf der Webseite des Veran­stal­ters veröf­fent­licht. Vielmehr hat der Teilnehmer/die Teilneh­merin auch über die bekannt gegebenen Gefah­ren­stellen hinaus höchste Sorgfalt bei der Bewäl­ti­gung der Strecke walten zu lassen.
11.4 Änderung/Absage/ Ausfall der Veran­stal­tung
Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, bei schlechter Witte­rung, unvor­her­ge­se­henen Ereig­nissen oder behörd­li­chen Anord­nungen die Stecke zu verän­dern oder die Veran­stal­tung bei drohender Gefahr für die Teilnehmer gänzlich oder teilweise abzusagen. In diesen Fällen der nachträg­li­chen Unmög­lich­keit der Leistung erfolgt keine Rückerstat­tung der Anmel­de­ge­bühr. Auch die Möglich­keit der Übertra­gung des Start­platzes auf das Folge­jahr besteht nicht.
11.5 Disclaimer für Inhalte der Webseite
Der Veran­stalter leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Webseite bekannt­ge­ge­benen Daten zur Veran­stal­tung und sonstige dort genannten Infor­ma­tionen zu Terminen, Stand­orten, Preisen oder Geschäfts­part­nern richtig und vollständig sind. Aus dort vorfind­li­chen Fehlern leitet sich keinerlei Rechts­an­spruch ab.

12. Daten­schutz­er­klä­rung
12.1
Nicht-sensible Daten
Sämtliche nicht-sensi­­blen perso­nen­be­zo­genen Daten, insbe­son­dere Name, Alter, Geschlecht, Adresse, die wir von Ihnen im Rahmen des Veran­stal­tungs­ver­trages erheben, verar­beiten wir ausschließ­lich zur Durch­füh­rung der Veran­stal­tung „Altmühltal Gravel­bike Days“ und Publi­ka­tion der Ergeb­nisse auf der Webseite. Wir leiten diese Daten nur zu diesen Zwecken an Auftrags­ver­ar­beiter und Dritte weiter, welche von uns geson­dert zur Einhal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mungen verpflichtet werden. Die Daten­ver­ar­bei­tung erfolgt sohin auf Grund­lage von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und ist damit recht­mäßig. Die Speiche­rung der Daten erfolgt grund­sätz­lich auf eine Dauer von 3 Jahren, in Einzel­fällen – etwa zur allfäl­ligen Abwehr von Schaden­er­satz­an­sprü­chen – auch auf eine Dauer von 30 Jahren. Wir verwahren Ihre Daten mit höchster Sorgfalt und speichern diese nur solange, wie wir hierzu gesetz­lich verpflichtet sind oder dies zur Wahrung von Rechts­an­sprü­chen erfor­der­lich ist. Betref­fend Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten kommt Ihnen das Recht auf Auskunft, Berich­ti­gung sowie nach Beendi­gung des Vertrags­ver­hält­nisses inner­halb des gesetz­li­chen Rahmens das Recht auf Löschung, Einschrän­kung der Verar­bei­tung bzw. Wider­spruch gegen die Verar­bei­tung und Daten­über­trag­bar­keit beim Verant­wort­li­chen von Outdoor­sport Heller sowie das Beschwer­de­recht bei der Daten­schutz­be­hörde zu.
12.2 Gesund­heits­be­zo­gene
Daten Nur für den Fall, dass ein Teilnehmer im Zuge seiner Anmel­dung aufgrund seines Alters ein ärztli­ches Attest abgeben muss, erfolgt dadurch eine Verar­bei­tung gesund­heits­be­zo­gener Daten iSd Art 9 Abs 1 DSGVO. Die Angabe dieser perso­nen­be­zo­genen Daten erfolgt in diesem Fall jeden­falls mit der Einwil­li­gung der betrof­fenen Person, die vom Teilnehmer jeder­zeit wider­rufen werden kann.
12.3 Korre­spon­denz via E‑Mail Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Kommu­ni­ka­tion über E‑Mail ohne Verschlüs­se­lung die Vertrau­lich­keit der übersandten Infor­ma­tionen nicht garan­tiert werden kann. Durch seine Anmel­dung zur Veran­stal­tung stimmt der Teilnehmer jedoch ausdrück­lich einer Kommu­ni­ka­tion über unver­schlüs­selte E‑Mails – insbe­son­dere zur Zusen­dung der Start­nummer und sonstiger Veran­stal­tungs­hin­weise – zu und akzep­tiert, dass dies ohne Haftung des Veran­stal­ters für die Vertrau­lich­keit der übersandten Nachricht erfolgt. Diese Zustim­mung kann jeder­zeit wider­rufen werden.

13. Streit­bei­le­gung
Die EU-Kommi­­sion hat eine Inter­net­platt­form zur Online-Beile­­gung von Strei­tig­keiten geschaffen. Die Platt­form dient als Anlauf­stelle zur außer­ge­richt­li­chen Beile­gung von Strei­tig­keiten betref­fend vertrag­liche Verpflich­tungen, die aus Online-Kaufver­­­trägen erwachsen. Nähere Infor­ma­tionen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beile­gung von Strei­tig­keiten mit Verbrau­chern zur Teilnahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle bereit. Die zustän­dige Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle ist: Univer­sal­sch­lich­tungs­stelle des Bundes Zentrum für Schlich­tung e.V., Straß­burger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beile­gung der genannten Strei­tig­keiten werden wir in einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor dieser Stelle teilnehmen.