Anmeldung

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Am besten gleich anmelden und sparen. Die Start­geld­preise hängen vom Anmel­de­zeit­raum ab. Der Early-Bird-Tarif bis 13. April 2025 ist am günstigsten.

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Wettbe­werbs­an­gaben

Altmuehltal Gravel Days: Samstag, 20. September 2025*

Persön­liche Angaben

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Geschlecht*
Wem sollen wir bei einem Notfall/ Sturz – Bescheid sagen/ anrufen

Zusatz­an­gaben

Es gibt eine hochwer­tige Laufmütze, verfügbar in zwei Größen.
Frühstück (Samstag, 20.09.)
Newsletter
Rückruf­wunsch

Tarife 14.04. bis 30.06.2025

Schnup­per­tour

69€

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Panora­ma­tour

79€

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Alter Hase

89€

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Tarife 01.07. bis 14.09.2025

Schnup­per­tour

79€

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Panora­ma­tour

89€

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Alter Hase

99€

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Tarife 19.09. bis 20.09.2025

Schnup­per­tour

89€ Bar vor Ort

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Panora­ma­tour

99€ Bar vor Ort

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Alter Hase

109€ Bar vor Ort

5 € spenden wir an Lebens­raum e.V.

Teilnah­me­be­din­gungen

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days 2025 – am Freitag, 19. September und am Samstag, 20. September 2025

1. Geltungs­be­reich
Für alle Leistungen von Outdoor­sport Heller im Rahmen der Altmühltal Gravel­bike Days an Verbrau­cher gelten die Allge­meinen Geschäfts­be­dingen (AGB). Verbrau­cher ist jede natür­liche Person, die ein Rechts­ge­schäft zu einem Zwecke abschließt, der überwie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit zugerechnet werden kann.

2. Vertrags­partner
Der Kaufver­trag kommt zustande mit Outdoor­sport Heller Inhaber: Thomas Heller Markt­platz 5 85110 Kipfen­berg

3. Vertrags­schluss
3.1.
Die Darstel­lung der Produkte im Online­shop stellt kein recht­lich bindendes Angebot, sondern nur eine Auffor­de­rung zur Bestel­lung dar.
3.2. Durch Ankli­cken des Buttons „Kosten­pflichtig bestellen“ geben Sie eine verbind­liche Bestel­lung der auf der Bestell­seite aufge­lis­teten Waren ab. Ihr Kaufver­trag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestel­lung durch eine Auftrags­be­stä­ti­gung per E‑Mail unmit­telbar nach dem Erhalt Ihrer Bestel­lung annehmen.

4. Wider­rufs­recht
4.1.
Wider­rufs­recht für Merchan­­dise-Artikel
4.1.1 Wider­rufs­recht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beför­derer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider­rufs­recht auszu­üben, müssen Sie uns Outdoor­sport Heller Thomas Heller Markt­platz 5 85110 Kipfen­berg Tel.: 0172–9842159 Email: info@altmuehltal-radmarathon.de mittels einer eindeu­tigen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, infor­mieren. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mittei­lung über die Ausübung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.
4.1.2 Folgen des Wider­rufs
Wenn Sie diesen Vertrag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließ­lich der Liefer­kosten (mit Ausnahme der zusätz­li­chen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefe­rung als die von uns angebo­tene, günstigste Standard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spätes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zahlen, an dem die Mittei­lung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns einge­gangen ist. Für diese Rückzah­lung verwenden wir dasselbe Zahlungs­mittel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­tion einge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück­lich etwas anderes verein­bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzah­lung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzah­lung verwei­gern, bis wir die Waren wieder zurück­er­halten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spätes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unter­richten, an uns zurück­zu­senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewährt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmit­tel­baren Kosten der Rücksen­dung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertver­lust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertver­lust auf einen zur Prüfung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaften und Funkti­ons­weise der Waren nicht notwen­digen Umgang mit ihnen zurück­zu­führen ist.
4.1.3 Ablauf des Wider­rufs
Wenn Sie den Vertrag wider­rufen wollen, dann senden Sie bitte eine Mail an: info@altmuehltal-radmarathon.de. — An Outdoor­sport Heller, Markt­platz 5, D‑85110 Kipfen­berg, info@altmuehltal-radmarathon.de: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlos­senen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbrin­gung der folgenden Dienst­leis­tung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am(*) — Name des/ der Verbraucher(s) — Unter­schrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Abholung auf Papier) — Datum — (*) Unzutref­fendes strei­chen
4.2. Einschrän­kung des Wider­rufs­rechts für Teilnah­me­an­mel­dungen am Altmühltal Gravel­bike Days im Veran­stal­tungs­zeit­raum 19.09. – 20.09.25 Gemäß § 312g Abs. Nr. 9 BGB besteht kein Wider­rufs­recht bei Verträgen zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen im Zusam­men­hang mit Freizeit­be­tä­ti­gungen, wenn der Vertrag für die Erbrin­gung einen spezi­fi­schen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5. Preise
Die auf den Produkt­seiten genannten Preise enthalten die gesetz­liche Mehrwert­steuer und sonstige Preis­be­stand­teile.

6. Liefe­rung
Alle bestellten Produkte sind im Zielbe­reich des Altmühltal Gravel­bike Days am Fr., 19.09. und Sa., 20.09.25 gegen Abgabe der Start­nummer erhält­lich. Die Abholung vor Ort wird nur bei Bestel­lung bis 17.08.25 gewährt. Bestel­lungen nach diesem Datum werden nachträg­lich versendet. Abhängig von der Auftrags­lage können sich die Liefer­zeit­punkte um einige Wochen verzö­gern.

7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Überwei­­sung.

8. Eigen­tums­vor­be­halt
Bis zur vollstän­digen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9.Veranstaltungsdaten
9.1 Veran­stal­tungs­be­schrei­bung
Für die Teilnehmer an den Altmühltal Gravel­bike Days stehen drei verschie­dene Strecken zur Verfü­gung die jeweils in D‑85110 Kipfen­berg beginnen und in D‑85110 Kipfen­berg enden. Alle Teilnehmer sollten spätes­tens 17.30 Uhr in Kipfen­berg im Ziel sein.
9.2 Zeit, Ort und Typ der Veran­stal­tung Veran­stal­tungs­datum: 19., 20.09.2025 Start­zeit: Sa., 20.09.2025 – ab 8.00 Uhr. Start- und Zielort: D‑85110 Kipfen­berg, Camping­platz Azur. Beim Veran­stal­tungstyp handelt es sich um eine Radtou­ris­ti­sche Veran­stal­tung. Es finden keine Straßen­sper­rungen statt, alle Teilnehmer haben sich zwingend an die Straßen­ver­kehrs­ord­nung zu halten! Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verant­wor­tung. Mit der Anmel­dung wird bestä­tigt, dass die Risiken einer Rennrad­tour bekannt sind und man auf eigene Haftung fährt.
9.3 Veran­stalter
Veran­stalter der Altmühltal Gravel­bike Days 2025 ist die Firma Outdoor­sport Heller mit Sitz in D‑85110 Kipfen­berg, Markt­platz 5. 10. Teilnah­me­be­din­gungen und Verhal­tens­re­geln

10.1 Anmeldung/ Verpflich­tung zur vollstän­digen und richtigen Angabe von persön­li­chen Daten.
Die Anmel­dung für die Altmühltal Gravel­bike Days erfolgt online, sowie vor Ort an den Tagen 19. und 20.09.2025. Der Teilnehmer ist erst dann an der Teilnahme der Veran­stal­tung berech­tigt, wenn die Start­ge­bühr vollständig auf dem Konto des Veran­stal­ters gutge­schrieben ist oder die Barzah­lung vollständig geleistet wurde. Die Anmel­de­be­stä­ti­gung muss beim Abholen der Start­un­ter­lagen vorge­legt werden. Die Start­un­ter­lagen müssen vom Teilnehmer selbst abgeholt werden. Anmel­dungen per Telefax oder sonstige Anmel­dungen per Email werden nicht angenommen, sofern der Veran­stalter nicht schrift­lich einer derar­tigen Anmel­dung zugestimmt hat.
Der Start­platz für die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days ist perso­nen­ge­bunden, eine Weiter­gabe an Dritte ist sohin ausge­schlossen. Eine Teilnahme ist ausschließ­lich unter Verwen­dung der zugeteilten Start­nummer möglich. Eine Weiter­gabe der Start­nummer bzw. die Teilnahme unter einer fremden Start­nummer ist ausdrück­lich verboten und führt zum Ausschluss von der Teilnahme an der Veran­stal­tung. Erfolgt eine kommer­zi­elle Weiter­gabe des Start­platzes, etwa im Rahmen einer Feilbie­tung via Internet, wird sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days auf Lebens­zeit unter­sagt. Im Zuge der Anmel­dung hat der Teilnehmer/ die Teilneh­merin auch anzugeben, für welche Strecke er/ sie sich anmeldet. Änderungen der Strecken­wahl sind grund­sätz­lich zulässig, sofern diese im vom Veran­stalter auf der Webseite bekannt gegebenen Zeitraum erfolgt. Generell behält sich der Veran­stalter das Recht vor, Anmel­dungen zu akzep­tieren oder abzulehnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbe­halten, dass dem Veran­stalter ein gerin­gerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Teilnehmer wird darauf hinge­wiesen, dass gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Wider­rufs­recht nicht besteht, da es sich um einen Vertrag mit Dienst­leis­tungen im Zusam­men­hang mit Freizeit­be­stä­ti­gungen handelt und diese Freizeit­ver­an­stal­tung an zwei bestimmten Tagen, nämlich dem 19.9.25 und 20.9.25 statt­findet. Anmel­dungen von Personen, die einem natio­nalen oder inter­na­tio­nalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, werden nicht akzep­tiert.
10.2 Alters­be­schrän­kungen
Start­be­rech­tigt ist jede Person, die am Veran­stal­tungstag mindes­tens 18 Jahre oder älter ist. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer/ jeder Teilneh­merin einen Alters- und amtli­chen Identi­täts­nach­weis zu verlangen. Personen, welche zwar noch nicht das 18. Lebens­jahr vollendet haben, aber am Veran­stal­tungstag bereits 12 Jahre alt sind, dürfen an der Radver­an­stal­tung (siehe Strecken, Start­erlaubnis ab … Jahre) teilnehmen, wenn ihrer Anmel­dung eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten beigelegt wird. Personen ab 12 Jahren und unter 15 Jahren dürfen nur an der Schnup­per­tour teilnehmen, wenn ihrer Anmel­dung eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten beigelegt wird. Diese muss vor Ort beim Abholen der Start­un­ter­lagen vom Erzie­hungs­be­rech­tigten unter­schrieben werden. Der Erzie­hungs­be­rech­tigte muss sein Kind während der ganzen Tour begleiten. Personen, welche am Veran­stal­tungstag bereits 15 Jahre alt sind und unter 17 Jahren, dürfen an der Panora­ma­tour teilnehmen, wenn ihrer Anmel­dung eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten beigelegt wird. Diese muss vor Ort beim Abholen der Start­un­ter­lagen vom Erzie­hungs­be­rech­tigten unter­schrieben werden. Erzie­hungs­be­rech­tigte müssen zusätz­lich zur Einver­ständ­nis­er­klä­rung ihre angemel­deten Kinder während der gesamten Veran­stal­tung begleiten. Ab 17 Jahre ist der Start beim „Alter Hase“ – Langstrecke – erlaubt. Beabsich­tigt eine Person, die am Veran­stal­tungstag ihr 65. Lebens­jahr bereits vollendet hat, an den Altmühltal Gravel­bike Days teilzu­nehmen, muss sie ein aktuelles ärztli­ches Attest vorlegen, mit welchem bestä­tigt wird, dass die Person die physi­schen Voraus­set­zungen für die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days mitbringt. Zudem wird seitens eines solchen Teilneh­mers bestä­tigt, dass seit Ausstel­lung des Attestes keine Änderungen im Gesund­heits­zu­stand des Teilneh­mers einge­treten sind. Gibt ein Teilnehmer vorsätz­lich oder auch nur fahrlässig falsche Daten hinsicht­lich seines Alters, seines Geschlechts oder seines Gesund­heits­zu­standes an, wird der Teilnehmer – unabhängig davon, ob damit eine ansonsten nicht mögliche Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days bezweckt werden soll – automa­tisch von der Veran­stal­tung ausge­schlossen. Eine Rückerstat­tung des Start­geldes erfolgt in diesem Fall nicht.
10.3 Dopingbeschränkungen/ Verbot von Alkohol und Drogen
Den Teilneh­mern ist es unter­sagt, im Zuge der Veran­stal­tung jegliche Substanzen zur Leistungs­stei­ge­rung zu verwenden. Insbe­son­dere ist die Verwen­dung von Substanzen und Verfahren, die aufgrund der natio­nalen Vorschriften oder den Richt­li­nien des Weltleicht­ath­le­tik­ver­bandes, der WADA, NADA oder der UCI verboten sind, unzulässig. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, die Einhal­tung der Doping­re­geln sicher­zu­stellen und bei festge­stellten Verstößen Teilnehmer von der Radver­an­stal­tung auszu­schließen. Die Teilnehmer erklären sich in diesem Zusam­men­hang mit der Anmel­dung zur Veran­stal­tung zur Durch­füh­rung der notwen­digen Nachweis­ver­fahren inkl. den damit verbun­denen Eingriffen in die körper­liche Integrität bereit; sofern ein derar­tiges Nachweis­ver­fahren von einem Teilnehmer verwei­gert wird, gilt der Teilnehmer automa­tisch als von der Veran­stal­tung ausge­schlossen und wird disqua­li­fi­ziert. Als Substanzen zur Leistungs­stei­ge­rung zählen ausdrück­lich auch Alkohol und Drogen gemäß SMG. 10.4 Anfor­de­rungen an die Teilnehmer in physi­scher Hinsicht Es dürfen ausschließ­lich Personen an den Altmühltal Gravel­bike Days teilnehmen, welche über ein angemes­senes Trainings­ni­veau und eine ausrei­chende physi­sche Fitness zur Bewäl­ti­gung der Altmühltal Gravel­bike Days verfügen, egal auf welcher Strecke. Mit der Anmel­dung des Teilneh­mers zur vorlie­genden Veran­stal­tung bestä­tigt dieser, diese Anfor­de­rungen zu erfüllen und keinerlei Kenntnis von gesund­heit­li­chen Risiken seiner Person zu haben, welche die Eignung zur Teilnahme an der vorlie­genden Veran­stal­tung beein­träch­tigen könnten. Die betrauten medizi­ni­schen Dienste sowie der Personal des Veran­stal­ters (z.B. an Verpfle­gungs­sta­tionen, Strecken­posten, Besen­wagen) sind befugt, den Teilnehmer während der Veran­stal­tung von einer weiteren Teilnahme auszu­schließen, wenn eine weitere Teilnahme von diesen als gesund­heits­ge­fähr­dend einge­schätzt wird. Abgesehen von der punktu­ellen medizi­ni­schen Versor­gung an den Verpfle­gungs­sta­tionen gewähr­leistet der Veran­stalter keine medizi­ni­sche Betreuung der Teilnehmer. Unabhängig vom Alter des Teilneh­mers wird seitens des Veran­stal­ters eine medizi­ni­sche Unter­su­chung zur Sicher­stel­lung der Eignung zur Teilnahme an der vorlie­genden Veran­stal­tung vor Veran­stal­tungs­be­ginn jeden­falls empfohlen. 10.5 Anfor­de­rung an die Teilnehmer in techni­scher Hinsicht Es dürfen ausschließ­lich Personen an den Altmühltal Gravel­bike Days teilnehmen, deren Fahrrad den Bestim­mungen der Straßen­ver­kehrs­ord­nung entspricht. Zudem ist es den Teilneh­mern unter­sagt, techni­sche Hilfs­mittel zur Leistungs­stei­ge­rung – in welcher Form immer – zum Einsatz zu bringen. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei festge­stellten Verstößen von der Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days auszu­schließen. Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, über die gesamten Strecken hinweg einen Sturz­helm zu tragen. Den Teilneh­mern wird ausdrück­lich empfohlen, einen Reser­ve­schlauch mitzu­führen. 10.6 Sonstige Hinweise in medizi­ni­schen und techni­schen Belangen Eine flächen­decke medizi­ni­sche Versor­gung wird seitens des Veran­stal­ters nicht gewähr­leistet (Punkt 2.4). Bei Auftreten von gesund­heit­li­chen Problemen hat der Teilnehmer sofort die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days abzubre­chen und schnellst­mög­lich Hilfe zu suchen, etwa dadurch, dass Insassen passie­render Fahrzeuge durch Zeichen um Hilfe gebeten werden. Es erfolgt an keinem Punkt der Strecke eine statio­näre medizi­ni­sche Versor­gung durch den Veran­stalter. 10.7 Übertra­gung des Start­platzes auf Dritte Eine Übertra­gung des Start­platzes auf eine andere Person oder ein Folge­jahr ist nicht möglich. 10.8 Weisungsbefugnis/ Strecken­posten Den Anord­nungen von Exeku­tiv­or­ganen, Funktio­nären sowie freiwil­ligen Helfern und Strecken­posten des Veran­stal­ters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen derar­tige Verpflich­tungen werden Teilnehmer disqua­li­fi­ziert und von den Altmühltal Gravel­bike Days ausge­schlossen. Bei beobach­teten Verstößen gegen die StVO werden die persön­li­chen Daten der Teilnehmer aus Sicher­heits­gründen zudem an die zustän­digen Behörden weiter­ge­leitet. Bei den vom Veran­stalter an bestimmten Stellen postierten Strecken­posten handelt es sich um keine Verkehrs­posten iSd § 37 StVO. Die von diesen gegebenen Armzei­chen entfalten keinerlei recht­li­cher Bedeu­tung, entbinden sohin auch weder von den Bestim­mungen der StVO noch von der Verpflich­tung der Teilnehmer, sich von der gefah­ren­losen Befahr­bar­keit der Strecke selbst zu überzeugen. 10.9 Sonstige Verhal­tens­re­geln Die Teilnehmer verpflichten sich, einen respekt­vollen Umgang unter­ein­ander und gegen­über dem Personal des Veran­stal­ters zu pflegen und sorgfältig mit den Einrich­tungen und Anlagen des Veran­stal­ters umzugehen. Die Teilnehmer verpflichten sich weiterhin, jegliche Notdurft nur inner­halb der ausge­wie­senen Bereiche zu verrichten. Müll darf ausschließ­lich an den Verpfle­gungs­sta­tionen sowie ausge­wie­senen Berei­chen entsorgt werden. 10.10 Ausschluss während der Veran­stal­tung Verstößt ein Teilnehmer während der Veran­stal­tung gegen die Teilnah­me­be­din­gungen oder die jewei­ligen straßen­recht­li­chen Normen, wird diesem vom Veran­stalter die Weiter­fahrt unter­sagt. Ausdrück­lich wird darauf hinge­wiesen, dass die Veran­stal­tung unter Zuhil­fe­nahme von Sicher­heits­be­amten durch­ge­führt wird, welche über die Befugnis verfügen, Teilnehmer jeder­zeit aufgrund von beobach­teten Verstößen gegen die Teilnah­me­be­din­gungen oder die straßen­ver­kehrs­recht­li­chen Bestim­mungen – etwa bei Fahren auf der linken Fahrbahn­spur oder die Missach­tung von Vorrang- oder Ampel­re­ge­lungen – von der Veran­stal­tung auszu­schließen. 10.11 Werbung Jegliche aktive und passive Werbung durch die Teilnehmer ist ohne schrift­liche Zustim­mung des Veran­stal­ters verboten. Insbe­son­dere gilt dies für die Errich­tung von Werbe­ständen und Ähnli­chem entlang der Strecke. Ebenfalls unter­sagt sind Manipu­la­tion der durch den Veran­stalter vorge­se­henen Werbe­maß­nahmen (z.B. Logoauf­drücke auf Start­num­mern, Werbe­banner etc.). 10.12 Änderungen der Teilnah­me­be­din­gungen Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, die Teilnah­me­be­din­gungen und das vorlie­gende Regel­werk bei Gelegen­heit zu ändern. Derar­tige Änderungen werden auf www.altmuehltal-graveldays.de verfügbar sein. 10.13 Fotoauf­nahmen Der Teilnehmer erlaubt ausdrück­lich, dass im Rahmen seiner Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days Fotos und Filmauf­nahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusam­men­hang mit der Teilnahme an der Veran­stal­tung gemachten Fotos, Filmauf­nahmen, Videos o.ä. sowie Inter­views im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veran­stalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotome­cha­ni­schen Verviel­fäl­ti­gungs­stü­cken und Video­kas­setten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbe­zwe­cken ohne Vergü­tungs­an­sprüche und ohne zeitliche und räumliche Begren­zung genutzt werden.
10.14 Öffent­liche Teilneh­mer­listen – werden aus Daten­schutz­gründen nicht veröf­fent­licht.

11. Haftung
11.1
Anwend­bares Recht
Auf den zwischen dem Teilnehmer an den Altmühltal Gravel­bike Days und dem Veran­stalter geschlos­senen Vertrag sowie für sämtliche damit in Verbin­dung stehende Rechte und Pflichten ist ausschließ­lich deutsches Recht unter Ausschluss sämtli­cher Verweis­normen anwendbar. Als Gerichts­stand für allfäl­lige Rechts­strei­tig­keiten aus dem Veran­stal­ter­ver­trag wird das sachlich und örtlich zustän­dige Gericht für D‑85110 Kipfen­berg verein­bart.
11.2 Teilnahme auf eigene Gefahr/ Haftungs­aus­schluss
Der Veran­stalter ist von der Haftung jegli­cher Schäden ausge­schlossen. Die Teilnehmer an den Altmühltal Gravel­bike Days nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei der Veran­stal­tung um eine radtou­ris­ti­sche Veran­stal­tung auf einer nicht­ge­sperrten Strecke handelt, sodass insbe­son­dere jeder­zeit Kolli­sionen mit Kraft­fahr­zeugen, anderen Teilneh­mern und Zuschauern oder Personen des Veran­stal­ters möglich sind. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass mangels Absper­rungen zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort entlang der Strecke frei laufende Hunde, Hühner oder Wildtiere die Straße queren können, die sich der Kontrolle durch den Veran­stalter entziehen. Solltest Du bei Deiner Teilnahme an der radtou­ris­ti­schen Veran­stal­tung auf irgend­eine Art zu Schaden kommen, gibt es keinen Anspruch auf Entschä­di­gung durch den Veran­stalter, die Anrai­ner­ge­meinden, die Besitzer von Privat­wagen oder andere Vertreter. Du bist selbst über eine Haftpflicht versi­chert. Die Teilnahme an den Altmühltal Gravel­bike Days erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veran­stalter übernimmt vor, während oder nach der Veran­stal­tung keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Sach- und Perso­nen­schäden, auch nicht von solchen, die an Dritten oder durch Dritte verur­sacht werden, sofern dem Veran­stalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit anzulasten ist. Eine Haftung des Veran­stal­ters für Sachschäden sowie persön­liche Wertge­gen­stände und Wettkampf­aus­rüs­tung wird gänzlich ausge­schlossen.
11.3 Infor­ma­ti­ons­pflicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, an der vom Veran­stalter durch­ge­führten Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung teilzu­nehmen. Ort und Zeit dieser Veran­stal­tung werden zeitnah auf der Webseite des Veran­stal­ters veröf­fent­licht. Vielmehr hat der Teilnehmer/die Teilneh­merin auch über die bekannt gegebenen Gefah­ren­stellen hinaus höchste Sorgfalt bei der Bewäl­ti­gung der Strecke walten zu lassen.
11.4 Änderung/Absage/ Ausfall der Veran­stal­tung
Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, bei schlechter Witte­rung, unvor­her­ge­se­henen Ereig­nissen oder behörd­li­chen Anord­nungen die Stecke zu verän­dern oder die Veran­stal­tung bei drohender Gefahr für die Teilnehmer gänzlich oder teilweise abzusagen. In diesen Fällen der nachträg­li­chen Unmög­lich­keit der Leistung erfolgt keine Rückerstat­tung der Anmel­de­ge­bühr. Auch die Möglich­keit der Übertra­gung des Start­platzes auf das Folge­jahr besteht nicht.
11.5 Disclaimer für Inhalte der Webseite
Der Veran­stalter leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Webseite bekannt­ge­ge­benen Daten zur Veran­stal­tung und sonstige dort genannten Infor­ma­tionen zu Terminen, Stand­orten, Preisen oder Geschäfts­part­nern richtig und vollständig sind. Aus dort vorfind­li­chen Fehlern leitet sich keinerlei Rechts­an­spruch ab.

12. Daten­schutz­er­klä­rung
12.1
Nicht-sensible Daten
Sämtliche nicht-sensi­­blen perso­nen­be­zo­genen Daten, insbe­son­dere Name, Alter, Geschlecht, Adresse, die wir von Ihnen im Rahmen des Veran­stal­tungs­ver­trages erheben, verar­beiten wir ausschließ­lich zur Durch­füh­rung der Veran­stal­tung „Altmühltal Gravel­bike Days“ und Publi­ka­tion der Ergeb­nisse auf der Webseite. Wir leiten diese Daten nur zu diesen Zwecken an Auftrags­ver­ar­beiter und Dritte weiter, welche von uns geson­dert zur Einhal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mungen verpflichtet werden. Die Daten­ver­ar­bei­tung erfolgt sohin auf Grund­lage von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und ist damit recht­mäßig. Die Speiche­rung der Daten erfolgt grund­sätz­lich auf eine Dauer von 3 Jahren, in Einzel­fällen – etwa zur allfäl­ligen Abwehr von Schaden­er­satz­an­sprü­chen – auch auf eine Dauer von 30 Jahren. Wir verwahren Ihre Daten mit höchster Sorgfalt und speichern diese nur solange, wie wir hierzu gesetz­lich verpflichtet sind oder dies zur Wahrung von Rechts­an­sprü­chen erfor­der­lich ist. Betref­fend Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten kommt Ihnen das Recht auf Auskunft, Berich­ti­gung sowie nach Beendi­gung des Vertrags­ver­hält­nisses inner­halb des gesetz­li­chen Rahmens das Recht auf Löschung, Einschrän­kung der Verar­bei­tung bzw. Wider­spruch gegen die Verar­bei­tung und Daten­über­trag­bar­keit beim Verant­wort­li­chen von Outdoor­sport Heller sowie das Beschwer­de­recht bei der Daten­schutz­be­hörde zu.
12.2 Gesund­heits­be­zo­gene
Daten Nur für den Fall, dass ein Teilnehmer im Zuge seiner Anmel­dung aufgrund seines Alters ein ärztli­ches Attest abgeben muss, erfolgt dadurch eine Verar­bei­tung gesund­heits­be­zo­gener Daten iSd Art 9 Abs 1 DSGVO. Die Angabe dieser perso­nen­be­zo­genen Daten erfolgt in diesem Fall jeden­falls mit der Einwil­li­gung der betrof­fenen Person, die vom Teilnehmer jeder­zeit wider­rufen werden kann.
12.3 Korre­spon­denz via E‑Mail Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Kommu­ni­ka­tion über E‑Mail ohne Verschlüs­se­lung die Vertrau­lich­keit der übersandten Infor­ma­tionen nicht garan­tiert werden kann. Durch seine Anmel­dung zur Veran­stal­tung stimmt der Teilnehmer jedoch ausdrück­lich einer Kommu­ni­ka­tion über unver­schlüs­selte E‑Mails – insbe­son­dere zur Zusen­dung der Start­nummer und sonstiger Veran­stal­tungs­hin­weise – zu und akzep­tiert, dass dies ohne Haftung des Veran­stal­ters für die Vertrau­lich­keit der übersandten Nachricht erfolgt. Diese Zustim­mung kann jeder­zeit wider­rufen werden.

13. Streit­bei­le­gung
Die EU-Kommi­­sion hat eine Inter­net­platt­form zur Online-Beile­­gung von Strei­tig­keiten geschaffen. Die Platt­form dient als Anlauf­stelle zur außer­ge­richt­li­chen Beile­gung von Strei­tig­keiten betref­fend vertrag­liche Verpflich­tungen, die aus Online-Kaufver­­­trägen erwachsen. Nähere Infor­ma­tionen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beile­gung von Strei­tig­keiten mit Verbrau­chern zur Teilnahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle bereit. Die zustän­dige Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle ist: Univer­sal­sch­lich­tungs­stelle des Bundes Zentrum für Schlich­tung e.V., Straß­burger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beile­gung der genannten Strei­tig­keiten werden wir in einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor dieser Stelle teilnehmen.