Hier geht’s zur Anmeldung
Am besten gleich anmelden und sparen. Die Startgeldpreise hängen vom Anmeldezeitraum ab. Der Early-Bird-Tarif bis 13. April 2025 ist am günstigsten.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Tarife 14.04. bis 30.06.2025
Schnuppertour
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Panoramatour
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Alter Hase
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Tarife 01.07. bis 14.09.2025
Schnuppertour
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Panoramatour
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Alter Hase
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Tarife 19.09. bis 20.09.2025
Schnuppertour
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Panoramatour
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Alter Hase
5 € spenden wir an Lebensraum e.V.
Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days 2025 – am Freitag, 19. September und am Samstag, 20. September 2025
1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen von Outdoorsport Heller im Rahmen der Altmühltal Gravelbike Days an Verbraucher gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Outdoorsport Heller Inhaber: Thomas Heller Marktplatz 5 85110 Kipfenberg
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E‑Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. Widerrufsrecht
4.1. Widerrufsrecht für Merchandise-Artikel
4.1.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Outdoorsport Heller Thomas Heller Marktplatz 5 85110 Kipfenberg Tel.: 0172–9842159 Email: info@altmuehltal-radmarathon.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.1.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewährt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4.1.3 Ablauf des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann senden Sie bitte eine Mail an: info@altmuehltal-radmarathon.de. — An Outdoorsport Heller, Marktplatz 5, D‑85110 Kipfenberg, info@altmuehltal-radmarathon.de: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am(*) — Name des/ der Verbraucher(s) — Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Abholung auf Papier) — Datum — (*) Unzutreffendes streichen
4.2. Einschränkung des Widerrufsrechts für Teilnahmeanmeldungen am Altmühltal Gravelbike Days im Veranstaltungszeitraum 19.09. – 20.09.25 Gemäß § 312g Abs. Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
5. Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
6. Lieferung
Alle bestellten Produkte sind im Zielbereich des Altmühltal Gravelbike Days am Fr., 19.09. und Sa., 20.09.25 gegen Abgabe der Startnummer erhältlich. Die Abholung vor Ort wird nur bei Bestellung bis 17.08.25 gewährt. Bestellungen nach diesem Datum werden nachträglich versendet. Abhängig von der Auftragslage können sich die Lieferzeitpunkte um einige Wochen verzögern.
7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Überweisung.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
9.Veranstaltungsdaten
9.1 Veranstaltungsbeschreibung
Für die Teilnehmer an den Altmühltal Gravelbike Days stehen drei verschiedene Strecken zur Verfügung die jeweils in D‑85110 Kipfenberg beginnen und in D‑85110 Kipfenberg enden. Alle Teilnehmer sollten spätestens 17.30 Uhr in Kipfenberg im Ziel sein.
9.2 Zeit, Ort und Typ der Veranstaltung Veranstaltungsdatum: 19., 20.09.2025 Startzeit: Sa., 20.09.2025 – ab 8.00 Uhr. Start- und Zielort: D‑85110 Kipfenberg, Campingplatz Azur. Beim Veranstaltungstyp handelt es sich um eine Radtouristische Veranstaltung. Es finden keine Straßensperrungen statt, alle Teilnehmer haben sich zwingend an die Straßenverkehrsordnung zu halten! Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die Risiken einer Rennradtour bekannt sind und man auf eigene Haftung fährt.
9.3 Veranstalter
Veranstalter der Altmühltal Gravelbike Days 2025 ist die Firma Outdoorsport Heller mit Sitz in D‑85110 Kipfenberg, Marktplatz 5. 10. Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln
10.1 Anmeldung/ Verpflichtung zur vollständigen und richtigen Angabe von persönlichen Daten.
Die Anmeldung für die Altmühltal Gravelbike Days erfolgt online, sowie vor Ort an den Tagen 19. und 20.09.2025. Der Teilnehmer ist erst dann an der Teilnahme der Veranstaltung berechtigt, wenn die Startgebühr vollständig auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist oder die Barzahlung vollständig geleistet wurde. Die Anmeldebestätigung muss beim Abholen der Startunterlagen vorgelegt werden. Die Startunterlagen müssen vom Teilnehmer selbst abgeholt werden. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen, sofern der Veranstalter nicht schriftlich einer derartigen Anmeldung zugestimmt hat.
Der Startplatz für die Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days ist personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist sohin ausgeschlossen. Eine Teilnahme ist ausschließlich unter Verwendung der zugeteilten Startnummer möglich. Eine Weitergabe der Startnummer bzw. die Teilnahme unter einer fremden Startnummer ist ausdrücklich verboten und führt zum Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung. Erfolgt eine kommerzielle Weitergabe des Startplatzes, etwa im Rahmen einer Feilbietung via Internet, wird sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer die Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days auf Lebenszeit untersagt. Im Zuge der Anmeldung hat der Teilnehmer/ die Teilnehmerin auch anzugeben, für welche Strecke er/ sie sich anmeldet. Änderungen der Streckenwahl sind grundsätzlich zulässig, sofern diese im vom Veranstalter auf der Webseite bekannt gegebenen Zeitraum erfolgt. Generell behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anmeldungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Widerrufsrecht nicht besteht, da es sich um einen Vertrag mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbestätigungen handelt und diese Freizeitveranstaltung an zwei bestimmten Tagen, nämlich dem 19.9.25 und 20.9.25 stattfindet. Anmeldungen von Personen, die einem nationalen oder internationalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, werden nicht akzeptiert.
10.2 Altersbeschränkungen
Startberechtigt ist jede Person, die am Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre oder älter ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer/ jeder Teilnehmerin einen Alters- und amtlichen Identitätsnachweis zu verlangen. Personen, welche zwar noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber am Veranstaltungstag bereits 12 Jahre alt sind, dürfen an der Radveranstaltung (siehe Strecken, Starterlaubnis ab … Jahre) teilnehmen, wenn ihrer Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beigelegt wird. Personen ab 12 Jahren und unter 15 Jahren dürfen nur an der Schnuppertour teilnehmen, wenn ihrer Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beigelegt wird. Diese muss vor Ort beim Abholen der Startunterlagen vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der Erziehungsberechtigte muss sein Kind während der ganzen Tour begleiten. Personen, welche am Veranstaltungstag bereits 15 Jahre alt sind und unter 17 Jahren, dürfen an der Panoramatour teilnehmen, wenn ihrer Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beigelegt wird. Diese muss vor Ort beim Abholen der Startunterlagen vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Erziehungsberechtigte müssen zusätzlich zur Einverständniserklärung ihre angemeldeten Kinder während der gesamten Veranstaltung begleiten. Ab 17 Jahre ist der Start beim „Alter Hase“ – Langstrecke – erlaubt. Beabsichtigt eine Person, die am Veranstaltungstag ihr 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, an den Altmühltal Gravelbike Days teilzunehmen, muss sie ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen, mit welchem bestätigt wird, dass die Person die physischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days mitbringt. Zudem wird seitens eines solchen Teilnehmers bestätigt, dass seit Ausstellung des Attestes keine Änderungen im Gesundheitszustand des Teilnehmers eingetreten sind. Gibt ein Teilnehmer vorsätzlich oder auch nur fahrlässig falsche Daten hinsichtlich seines Alters, seines Geschlechts oder seines Gesundheitszustandes an, wird der Teilnehmer – unabhängig davon, ob damit eine ansonsten nicht mögliche Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days bezweckt werden soll – automatisch von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Startgeldes erfolgt in diesem Fall nicht.
10.3 Dopingbeschränkungen/ Verbot von Alkohol und Drogen
Den Teilnehmern ist es untersagt, im Zuge der Veranstaltung jegliche Substanzen zur Leistungssteigerung zu verwenden. Insbesondere ist die Verwendung von Substanzen und Verfahren, die aufgrund der nationalen Vorschriften oder den Richtlinien des Weltleichtathletikverbandes, der WADA, NADA oder der UCI verboten sind, unzulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Dopingregeln sicherzustellen und bei festgestellten Verstößen Teilnehmer von der Radveranstaltung auszuschließen. Die Teilnehmer erklären sich in diesem Zusammenhang mit der Anmeldung zur Veranstaltung zur Durchführung der notwendigen Nachweisverfahren inkl. den damit verbundenen Eingriffen in die körperliche Integrität bereit; sofern ein derartiges Nachweisverfahren von einem Teilnehmer verweigert wird, gilt der Teilnehmer automatisch als von der Veranstaltung ausgeschlossen und wird disqualifiziert. Als Substanzen zur Leistungssteigerung zählen ausdrücklich auch Alkohol und Drogen gemäß SMG. 10.4 Anforderungen an die Teilnehmer in physischer Hinsicht Es dürfen ausschließlich Personen an den Altmühltal Gravelbike Days teilnehmen, welche über ein angemessenes Trainingsniveau und eine ausreichende physische Fitness zur Bewältigung der Altmühltal Gravelbike Days verfügen, egal auf welcher Strecke. Mit der Anmeldung des Teilnehmers zur vorliegenden Veranstaltung bestätigt dieser, diese Anforderungen zu erfüllen und keinerlei Kenntnis von gesundheitlichen Risiken seiner Person zu haben, welche die Eignung zur Teilnahme an der vorliegenden Veranstaltung beeinträchtigen könnten. Die betrauten medizinischen Dienste sowie der Personal des Veranstalters (z.B. an Verpflegungsstationen, Streckenposten, Besenwagen) sind befugt, den Teilnehmer während der Veranstaltung von einer weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme von diesen als gesundheitsgefährdend eingeschätzt wird. Abgesehen von der punktuellen medizinischen Versorgung an den Verpflegungsstationen gewährleistet der Veranstalter keine medizinische Betreuung der Teilnehmer. Unabhängig vom Alter des Teilnehmers wird seitens des Veranstalters eine medizinische Untersuchung zur Sicherstellung der Eignung zur Teilnahme an der vorliegenden Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn jedenfalls empfohlen. 10.5 Anforderung an die Teilnehmer in technischer Hinsicht Es dürfen ausschließlich Personen an den Altmühltal Gravelbike Days teilnehmen, deren Fahrrad den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entspricht. Zudem ist es den Teilnehmern untersagt, technische Hilfsmittel zur Leistungssteigerung – in welcher Form immer – zum Einsatz zu bringen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei festgestellten Verstößen von der Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days auszuschließen. Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, über die gesamten Strecken hinweg einen Sturzhelm zu tragen. Den Teilnehmern wird ausdrücklich empfohlen, einen Reserveschlauch mitzuführen. 10.6 Sonstige Hinweise in medizinischen und technischen Belangen Eine flächendecke medizinische Versorgung wird seitens des Veranstalters nicht gewährleistet (Punkt 2.4). Bei Auftreten von gesundheitlichen Problemen hat der Teilnehmer sofort die Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days abzubrechen und schnellstmöglich Hilfe zu suchen, etwa dadurch, dass Insassen passierender Fahrzeuge durch Zeichen um Hilfe gebeten werden. Es erfolgt an keinem Punkt der Strecke eine stationäre medizinische Versorgung durch den Veranstalter. 10.7 Übertragung des Startplatzes auf Dritte Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person oder ein Folgejahr ist nicht möglich. 10.8 Weisungsbefugnis/ Streckenposten Den Anordnungen von Exekutivorganen, Funktionären sowie freiwilligen Helfern und Streckenposten des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen derartige Verpflichtungen werden Teilnehmer disqualifiziert und von den Altmühltal Gravelbike Days ausgeschlossen. Bei beobachteten Verstößen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen zudem an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Bei den vom Veranstalter an bestimmten Stellen postierten Streckenposten handelt es sich um keine Verkehrsposten iSd § 37 StVO. Die von diesen gegebenen Armzeichen entfalten keinerlei rechtlicher Bedeutung, entbinden sohin auch weder von den Bestimmungen der StVO noch von der Verpflichtung der Teilnehmer, sich von der gefahrenlosen Befahrbarkeit der Strecke selbst zu überzeugen. 10.9 Sonstige Verhaltensregeln Die Teilnehmer verpflichten sich, einen respektvollen Umgang untereinander und gegenüber dem Personal des Veranstalters zu pflegen und sorgfältig mit den Einrichtungen und Anlagen des Veranstalters umzugehen. Die Teilnehmer verpflichten sich weiterhin, jegliche Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten. Müll darf ausschließlich an den Verpflegungsstationen sowie ausgewiesenen Bereichen entsorgt werden. 10.10 Ausschluss während der Veranstaltung Verstößt ein Teilnehmer während der Veranstaltung gegen die Teilnahmebedingungen oder die jeweiligen straßenrechtlichen Normen, wird diesem vom Veranstalter die Weiterfahrt untersagt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung unter Zuhilfenahme von Sicherheitsbeamten durchgeführt wird, welche über die Befugnis verfügen, Teilnehmer jederzeit aufgrund von beobachteten Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen – etwa bei Fahren auf der linken Fahrbahnspur oder die Missachtung von Vorrang- oder Ampelregelungen – von der Veranstaltung auszuschließen. 10.11 Werbung Jegliche aktive und passive Werbung durch die Teilnehmer ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters verboten. Insbesondere gilt dies für die Errichtung von Werbeständen und Ähnlichem entlang der Strecke. Ebenfalls untersagt sind Manipulation der durch den Veranstalter vorgesehenen Werbemaßnahmen (z.B. Logoaufdrücke auf Startnummern, Werbebanner etc.). 10.12 Änderungen der Teilnahmebedingungen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und das vorliegende Regelwerk bei Gelegenheit zu ändern. Derartige Änderungen werden auf www.altmuehltal-graveldays.de verfügbar sein. 10.13 Fotoaufnahmen Der Teilnehmer erlaubt ausdrücklich, dass im Rahmen seiner Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days Fotos und Filmaufnahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos o.ä. sowie Interviews im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veranstalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbezwecken ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.
10.14 Öffentliche Teilnehmerlisten – werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
11. Haftung
11.1 Anwendbares Recht
Auf den zwischen dem Teilnehmer an den Altmühltal Gravelbike Days und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag sowie für sämtliche damit in Verbindung stehende Rechte und Pflichten ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisnormen anwendbar. Als Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus dem Veranstaltervertrag wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für D‑85110 Kipfenberg vereinbart.
11.2 Teilnahme auf eigene Gefahr/ Haftungsausschluss
Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmer an den Altmühltal Gravelbike Days nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei der Veranstaltung um eine radtouristische Veranstaltung auf einer nichtgesperrten Strecke handelt, sodass insbesondere jederzeit Kollisionen mit Kraftfahrzeugen, anderen Teilnehmern und Zuschauern oder Personen des Veranstalters möglich sind. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass mangels Absperrungen zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort entlang der Strecke frei laufende Hunde, Hühner oder Wildtiere die Straße queren können, die sich der Kontrolle durch den Veranstalter entziehen. Solltest Du bei Deiner Teilnahme an der radtouristischen Veranstaltung auf irgendeine Art zu Schaden kommen, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Veranstalter, die Anrainergemeinden, die Besitzer von Privatwagen oder andere Vertreter. Du bist selbst über eine Haftpflicht versichert. Die Teilnahme an den Altmühltal Gravelbike Days erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt vor, während oder nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Sach- und Personenschäden, auch nicht von solchen, die an Dritten oder durch Dritte verursacht werden, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Eine Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie persönliche Wertgegenstände und Wettkampfausrüstung wird gänzlich ausgeschlossen.
11.3 Informationspflicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, an der vom Veranstalter durchgeführten Informationsveranstaltung teilzunehmen. Ort und Zeit dieser Veranstaltung werden zeitnah auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht. Vielmehr hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin auch über die bekannt gegebenen Gefahrenstellen hinaus höchste Sorgfalt bei der Bewältigung der Strecke walten zu lassen.
11.4 Änderung/Absage/ Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei schlechter Witterung, unvorhergesehenen Ereignissen oder behördlichen Anordnungen die Stecke zu verändern oder die Veranstaltung bei drohender Gefahr für die Teilnehmer gänzlich oder teilweise abzusagen. In diesen Fällen der nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühr. Auch die Möglichkeit der Übertragung des Startplatzes auf das Folgejahr besteht nicht.
11.5 Disclaimer für Inhalte der Webseite
Der Veranstalter leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Webseite bekanntgegebenen Daten zur Veranstaltung und sonstige dort genannten Informationen zu Terminen, Standorten, Preisen oder Geschäftspartnern richtig und vollständig sind. Aus dort vorfindlichen Fehlern leitet sich keinerlei Rechtsanspruch ab.
12. Datenschutzerklärung
12.1 Nicht-sensible Daten
Sämtliche nicht-sensiblen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Alter, Geschlecht, Adresse, die wir von Ihnen im Rahmen des Veranstaltungsvertrages erheben, verarbeiten wir ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung „Altmühltal Gravelbike Days“ und Publikation der Ergebnisse auf der Webseite. Wir leiten diese Daten nur zu diesen Zwecken an Auftragsverarbeiter und Dritte weiter, welche von uns gesondert zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt sohin auf Grundlage von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und ist damit rechtmäßig. Die Speicherung der Daten erfolgt grundsätzlich auf eine Dauer von 3 Jahren, in Einzelfällen – etwa zur allfälligen Abwehr von Schadenersatzansprüchen – auch auf eine Dauer von 30 Jahren. Wir verwahren Ihre Daten mit höchster Sorgfalt und speichern diese nur solange, wie wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder dies zur Wahrung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Betreffend Ihre personenbezogenen Daten kommt Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung sowie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb des gesetzlichen Rahmens das Recht auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung bzw. Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit beim Verantwortlichen von Outdoorsport Heller sowie das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde zu.
12.2 Gesundheitsbezogene
Daten Nur für den Fall, dass ein Teilnehmer im Zuge seiner Anmeldung aufgrund seines Alters ein ärztliches Attest abgeben muss, erfolgt dadurch eine Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten iSd Art 9 Abs 1 DSGVO. Die Angabe dieser personenbezogenen Daten erfolgt in diesem Fall jedenfalls mit der Einwilligung der betroffenen Person, die vom Teilnehmer jederzeit widerrufen werden kann.
12.3 Korrespondenz via E‑Mail Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Kommunikation über E‑Mail ohne Verschlüsselung die Vertraulichkeit der übersandten Informationen nicht garantiert werden kann. Durch seine Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer jedoch ausdrücklich einer Kommunikation über unverschlüsselte E‑Mails – insbesondere zur Zusendung der Startnummer und sonstiger Veranstaltungshinweise – zu und akzeptiert, dass dies ohne Haftung des Veranstalters für die Vertraulichkeit der übersandten Nachricht erfolgt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
13. Streitbeilegung
Die EU-Kommision hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
